Communication

We wish to inform data subjects that a security incident has occurred resulting in a personal data breach involving personal data processed on behalf of the Municipality of Milan (the Data Controller), for which our company acts as the Data Processor. On 22 April 2026, we detected unauthorized access to our information systems, which may have resulted in the exposure of personal data to unauthorized parties during the period between 13 April and 20 April 2026. The incident was promptly identified and contained. In the absence of objective evidence confirming that malicious actors actually accessed the personal data of the affected individuals, this notification is being issued solely as a precautionary measure. The categories of personal data potentially affected by the breach include: Identification and personal details data; Payment data; Location data. The breach may pose a risk to the rights and freedoms of the affected individuals, including:
• Fraudulent use of payment information;
• Phishing attempts or targeted scams;
• Misuse of personal identification data;
• Potential privacy implications arising from the use of location data.
We have promptly implemented and strengthened measures aimed at securing our systems and preventing any further unauthorized access.
As a precaution, we recommend that you:
• Carefully monitor transactions associated with your payment instruments;
• Immediately report any suspicious transactions to your bank;
• Exercise caution regarding suspicious emails, text messages, or phone calls (phishing attempts);
• Refrain from sharing credentials or personal information with unverified parties;
• Change the passwords of services you use, where appropriate.
For any information or requests for clarification, please contact us:
• Email: milano@infoverbalicds.com;
• Telephone: +39 02 3595 6084;
• Address: laBconsulenze srl, Viale Giorgio Ribotta 11, 00144, Roma.
We will continue to monitor the situation and cooperate with the competent authorities to prevent similar incidents from occurring in the future. We apologize for this incident and assure you of our utmost commitment to protecting personal data.

Kontaktoptionen

Helpline

Von Montag bis Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr für Informationen zu Ihrer Position hinsichtlich des Strafbestands.

Chat support

Von Montag bis Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr. Klicken Sie und sprechen Sie mit einem Operator!

Wie können wir Ihnen helfen?

Dies sind die am häufigsten gestellten fragen, auf die Sie selbst eine antwort finden können

FAQ zu den Zahlungsmethoden

Wie viel Zeit haben Sie, um die Strafe zu bezahlen?

Die Zahlung für einen auf dem italienischen Hoheitsgebiet begangenen Verstoß muss spätestens 60 Tage nach Erhalt des Informationsschreibens erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist ohne erfolgte Zahlung werden die für die Rückforderung des Strafbetrags als nützlich erachteten Maßnahmen gegen Sie eingeleitet, wobei nach italienischem Recht zusätzliche Gebühren anfallen.

Zahlung der Strafe innerhalb von 5 Tagen mit 30 % rabatt

Wann beginnen die 5 Tage und wie werden sie berechnet?
Wir möchten Sie daran erinnern, dass Sie einen Rabatt von 30 % erhalten, wenn Sie die Zahlung innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt des Informationsschreibens durchführen.
TFür die Berechnung der Laufzeit gelten die üblichen Regeln: Der Starttag wird nicht berechnet, während der Endtag berechnet wird. Zum Beispiel: Wenn der Verstoß am Samstag, den 20. Dezember erfolgt, wird der 20. nicht berechnet und die 5 Tage laufen am 25. Dezember ab, wobei es sich jedoch, ebenfalls wie bei dem 26. Dezember um einen gesetzlichen Feiertag handelt. Somit muss die Zahlung spätestens am 27. Dezember erfolgen, damit der Rabatt von 30 % Anwendung findet.

Wie kann ich die Strafe bezahlen?

Mit einer Kreditkarte
Mit dem Online-Zahlungsservice können Sie anhand der im Informationsschreiben angegebenen Anmeldeinformationen die Verwaltungsstrafen (Geldbußen) für Verstöße gegen den Straßencode per Kreditkarte bezahlen, indem Sie den angegebenen Schritten folgen, um eine Verbindung zum Webportal herzustellen.
Per Banküberweisung
Die Zahlung kann auch per Banküberweisung erfolgen, wobei im Zahlungsgrund die oben rechts im Informationsschreiben angegebene Dateinummer angegeben werden muss.

FAQ zur einlegung einer beschwerde

Wie kann ich den verstoß anfechten?

Die Beschwerde kann bei der Präfektur und dem zuständigen Friedensgericht eingereicht werden.
In der Präfektur
Einsprüche an den Präfekten müssen innerhalb von 60 Tagen nach Bekanntgabe des Strafberichts ausschließlich auf Italienisch per Einschreiben versandt werden. Die Beschwerde muss eingereicht werden, wenn berechtigte Gründe vorliegen.
Wenn der Präfekt den Einspruch als ungerechtfertigt erachtet, wird er die Zahlung eines Betrags anordnen, der sich auf mindestens das Doppelte des in diesem Protokoll angegebenen Betrags belӓuft, zuzϋglich der anfallenden Gebühren.
Friedensgericht
Einsprüche an den Präfekten müssen innerhalb von 60 Tagen nach Bekanntgabe des Strafberichts ausschließlich auf Italienisch per Einschreiben versandt werden. Die Einberufung des Friedensgerichts sieht die Zahlung einer Gebühr vor, deren Höhe je nach Höhe der Geldbuße variiert. Die Beschwerde muss eingereicht werden, wenn berechtigte Gründe vorliegen.
Nach Erhalt der Beschwerde wird das Friedensgericht eine Anhörung einberufen, an der der Beschwerdeführer oder sein gesetzlicher Vertreter teilnehmen muss.

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