Kommunikation

Wir möchten die betroffenen Personen darüber informieren, dass es zu einem Sicherheitsvorfall gekommen ist, der eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zur Folge hatte, die im Auftrag der Stadt Mailand (Verantwortlicher) verarbeitet werden und für die unser Unternehmen als Auftragsverarbeiter tätig ist. Am 22. April 2026 haben wir einen unbefugten Zugriff auf unsere Informationssysteme festgestellt, der möglicherweise dazu geführt hat, dass personenbezogene Daten im Zeitraum vom 13. bis 20. April 2026 unbefugten Dritten offengelegt wurden. Der Vorfall wurde umgehend erkannt und eingedämmt. Da keine objektiven Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die personenbezogenen Daten der betroffenen Personen tatsächlich von böswilligen Akteuren eingesehen wurden, erfolgt diese Mitteilung ausschließlich vorsorglich. Zu den Kategorien personenbezogener Daten, die potenziell von der Datenschutzverletzung betroffen sind, gehören: Stammdaten und Identifikationsdaten; Zahlungsdaten; Standortdaten.
Die Datenschutzverletzung kann ein Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen darstellen, insbesondere:
• betrügerische Nutzung von Zahlungsdaten;
• Phishing-Versuche oder gezielte Betrugsversuche;
• missbräuchliche Verwendung von Identifikationsdaten;
• mögliche Beeinträchtigungen der Privatsphäre durch die Nutzung von Standortdaten.
Wir haben umgehend Maßnahmen zur Sicherung unserer Systeme ergriffen und diese weiter verstärkt, um unbefugte Zugriffe zu verhindern.
Vorsorglich empfehlen wir Ihnen:
• Ihre Zahlungsvorgänge sorgfältig zu überwachen;
• verdächtige Transaktionen unverzüglich Ihrer Bank zu melden;
• bei verdächtigen E-Mails, SMS-Nachrichten oder Anrufen (Phishing) besondere Vorsicht walten zu lassen;
• Zugangsdaten oder personenbezogene Daten nicht an nicht verifizierte Personen weiterzugeben;
• gegebenenfalls die Passwörter der von Ihnen genutzten Dienste zu ändern.
Für weitere Informationen oder Rückfragen können Sie uns kontaktieren:
• E-Mail: milano@infoverbalicds.com;
• Telefon: +39 02 3595 6084;
• Adresse: laBconsulenze srl, Viale Giorgio Ribotta 11, 00144, Roma.
Wir werden die Situation weiterhin überwachen und mit den zuständigen Behörden zusammenarbeiten, um ähnliche Vorfälle künftig zu verhindern.
Wir entschuldigen uns für diesen Vorfall und versichern Ihnen unser größtmögliches Engagement für den Schutz personenbezogener Daten.

Kontaktoptionen

Helpline

Von Montag bis Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr für Informationen zu Ihrer Position hinsichtlich des Strafbestands.

Chat support

Von Montag bis Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr. Klicken Sie und sprechen Sie mit einem Operator!

Wie können wir Ihnen helfen?

Dies sind die am häufigsten gestellten fragen, auf die Sie selbst eine antwort finden können

FAQ zu den Zahlungsmethoden

Wie viel Zeit haben Sie, um die Strafe zu bezahlen?

Die Zahlung für einen auf dem italienischen Hoheitsgebiet begangenen Verstoß muss spätestens 60 Tage nach Erhalt des Informationsschreibens erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist ohne erfolgte Zahlung werden die für die Rückforderung des Strafbetrags als nützlich erachteten Maßnahmen gegen Sie eingeleitet, wobei nach italienischem Recht zusätzliche Gebühren anfallen.

Zahlung der Strafe innerhalb von 5 Tagen mit 30 % rabatt

Wann beginnen die 5 Tage und wie werden sie berechnet?
Wir möchten Sie daran erinnern, dass Sie einen Rabatt von 30 % erhalten, wenn Sie die Zahlung innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt des Informationsschreibens durchführen.
TFür die Berechnung der Laufzeit gelten die üblichen Regeln: Der Starttag wird nicht berechnet, während der Endtag berechnet wird. Zum Beispiel: Wenn der Verstoß am Samstag, den 20. Dezember erfolgt, wird der 20. nicht berechnet und die 5 Tage laufen am 25. Dezember ab, wobei es sich jedoch, ebenfalls wie bei dem 26. Dezember um einen gesetzlichen Feiertag handelt. Somit muss die Zahlung spätestens am 27. Dezember erfolgen, damit der Rabatt von 30 % Anwendung findet.

Wie kann ich die Strafe bezahlen?

Mit einer Kreditkarte
Mit dem Online-Zahlungsservice können Sie anhand der im Informationsschreiben angegebenen Anmeldeinformationen die Verwaltungsstrafen (Geldbußen) für Verstöße gegen den Straßencode per Kreditkarte bezahlen, indem Sie den angegebenen Schritten folgen, um eine Verbindung zum Webportal herzustellen.
Per Banküberweisung
Die Zahlung kann auch per Banküberweisung erfolgen, wobei im Zahlungsgrund die oben rechts im Informationsschreiben angegebene Dateinummer angegeben werden muss.

FAQ zur einlegung einer beschwerde

Wie kann ich den verstoß anfechten?

Die Beschwerde kann bei der Präfektur und dem zuständigen Friedensgericht eingereicht werden.
In der Präfektur
Einsprüche an den Präfekten müssen innerhalb von 60 Tagen nach Bekanntgabe des Strafberichts ausschließlich auf Italienisch per Einschreiben versandt werden. Die Beschwerde muss eingereicht werden, wenn berechtigte Gründe vorliegen.
Wenn der Präfekt den Einspruch als ungerechtfertigt erachtet, wird er die Zahlung eines Betrags anordnen, der sich auf mindestens das Doppelte des in diesem Protokoll angegebenen Betrags belӓuft, zuzϋglich der anfallenden Gebühren.
Friedensgericht
Einsprüche an den Präfekten müssen innerhalb von 60 Tagen nach Bekanntgabe des Strafberichts ausschließlich auf Italienisch per Einschreiben versandt werden. Die Einberufung des Friedensgerichts sieht die Zahlung einer Gebühr vor, deren Höhe je nach Höhe der Geldbuße variiert. Die Beschwerde muss eingereicht werden, wenn berechtigte Gründe vorliegen.
Nach Erhalt der Beschwerde wird das Friedensgericht eine Anhörung einberufen, an der der Beschwerdeführer oder sein gesetzlicher Vertreter teilnehmen muss.

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