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Wie können wir Ihnen helfen?

Dies sind die am häufigsten gestellten fragen, auf die Sie selbst eine antwort finden können

FAQ zu den Zahlungsmethoden

Wie viel Zeit haben Sie, um die Strafe zu bezahlen?

Die Zahlung für einen auf dem italienischen Hoheitsgebiet begangenen Verstoß muss spätestens 60 Tage nach Erhalt des Informationsschreibens erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist ohne erfolgte Zahlung werden die für die Rückforderung des Strafbetrags als nützlich erachteten Maßnahmen gegen Sie eingeleitet, wobei nach italienischem Recht zusätzliche Gebühren anfallen.

Zahlung der Strafe innerhalb von 5 Tagen mit 30 % rabatt

Wann beginnen die 5 Tage und wie werden sie berechnet?
Wir möchten Sie daran erinnern, dass Sie einen Rabatt von 30 % erhalten, wenn Sie die Zahlung innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt des Informationsschreibens durchführen.
TFür die Berechnung der Laufzeit gelten die üblichen Regeln: Der Starttag wird nicht berechnet, während der Endtag berechnet wird. Zum Beispiel: Wenn der Verstoß am Samstag, den 20. Dezember erfolgt, wird der 20. nicht berechnet und die 5 Tage laufen am 25. Dezember ab, wobei es sich jedoch, ebenfalls wie bei dem 26. Dezember um einen gesetzlichen Feiertag handelt. Somit muss die Zahlung spätestens am 27. Dezember erfolgen, damit der Rabatt von 30 % Anwendung findet.

Wie kann ich die Strafe bezahlen?

Mit einer Kreditkarte
Mit dem Online-Zahlungsservice können Sie anhand der im Informationsschreiben angegebenen Anmeldeinformationen die Verwaltungsstrafen (Geldbußen) für Verstöße gegen den Straßencode per Kreditkarte bezahlen, indem Sie den angegebenen Schritten folgen, um eine Verbindung zum Webportal herzustellen.
Per Banküberweisung
Die Zahlung kann auch per Banküberweisung erfolgen, wobei im Zahlungsgrund die oben rechts im Informationsschreiben angegebene Dateinummer angegeben werden muss.

FAQ zur einlegung einer beschwerde

Wie kann ich den verstoß anfechten?

Die Beschwerde kann bei der Präfektur und dem zuständigen Friedensgericht eingereicht werden.
In der Präfektur
Einsprüche an den Präfekten müssen innerhalb von 60 Tagen nach Bekanntgabe des Strafberichts ausschließlich auf Italienisch per Einschreiben versandt werden. Die Beschwerde muss eingereicht werden, wenn berechtigte Gründe vorliegen.
Wenn der Präfekt den Einspruch als ungerechtfertigt erachtet, wird er die Zahlung eines Betrags anordnen, der sich auf mindestens das Doppelte des in diesem Protokoll angegebenen Betrags belӓuft, zuzϋglich der anfallenden Gebühren.
Friedensgericht
Einsprüche an den Präfekten müssen innerhalb von 60 Tagen nach Bekanntgabe des Strafberichts ausschließlich auf Italienisch per Einschreiben versandt werden. Die Einberufung des Friedensgerichts sieht die Zahlung einer Gebühr vor, deren Höhe je nach Höhe der Geldbuße variiert. Die Beschwerde muss eingereicht werden, wenn berechtigte Gründe vorliegen.
Nach Erhalt der Beschwerde wird das Friedensgericht eine Anhörung einberufen, an der der Beschwerdeführer oder sein gesetzlicher Vertreter teilnehmen muss.

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